VOLLMACHT
zur Nutzung eines Kraftfahrzeugs
(Splnomocnenie na používanie motorového vozidla)
erteilt gemäß § 31 ff. des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch der Slowakischen Republik, in der geltenden Fassung
Vollmachtgeber:
[Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße und Hausnummer, PLZ, Ort]
(nachstehend „Vollmachtgeber“)
und
Bevollmächtigter:
[Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße und Hausnummer, PLZ, Ort]
[nepovinné – druhý vodič:] [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße und Hausnummer, PLZ, Ort]
[(nachstehend gemeinsam „Bevollmächtigte“ und jeder von ihnen „Bevollmächtigter“) / (nachstehend „Bevollmächtigter“)]
Fahrzeug
1.Der Vollmachtgeber ist [Eigentümer und Halter / Halter / Eigentümer] des folgenden Kraftfahrzeugs:
Marke und Handelsbezeichnung: [Marke und Typ]
amtliches Kennzeichen: [amtliches Kennzeichen]
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN): [FIN]
(nachstehend „Fahrzeug“).
2.[ak splnomocniteľ nie je vlastníkom vozidla (napr. pri leasingu):] Eigentümer des Fahrzeugs ist [Name bzw. Firmenname, Identifikationsnummer] (nachstehend „Eigentümer“). Der Vollmachtgeber erklärt, dass die Erteilung dieser Vollmacht nicht im Widerspruch zu dem Vertrag steht, aufgrund dessen er das Fahrzeug nutzt, und dass die Zustimmung des Eigentümers zur Nutzung des Fahrzeugs durch den Bevollmächtigten vorliegt, soweit dieser Vertrag sie verlangt.
3.[ak je držiteľom vozidla iná osoba:] Halter des Fahrzeugs ist [Name bzw. Firmenname, Identifikationsnummer].
Umfang der Vollmacht
4.Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigten hiermit die Zustimmung, das Fahrzeug zu nutzen und im Straßenverkehr zu führen, und bevollmächtigt ihn zu den in dieser Vollmacht genannten Handlungen.
5.[pri splnomocnení na určené obdobie:] Diese Vollmacht wird für die Zeit vom [Datum] bis zum [Datum] erteilt.
6.[pri splnomocnení do odvolania:] Diese Vollmacht wird auf unbestimmte Zeit bis zu ihrem Widerruf durch den Vollmachtgeber erteilt.
7.[len na Slovensku:] Der Bevollmächtigte darf das Fahrzeug im Gebiet der Slowakischen Republik nutzen.
8.[na Slovensku a v štátoch EÚ:] Der Bevollmächtigte darf das Fahrzeug im Gebiet der Slowakischen Republik und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nutzen.
9.[na Slovensku a vo vymenovaných štátoch:] Der Bevollmächtigte darf das Fahrzeug im Gebiet der Slowakischen Republik und folgender Staaten nutzen: [Liste der Staaten].
10.[nepovinné – konanie pri kontrolách:] Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers bei Kontrollen des Fahrzeugs durch Polizei-, Zoll-, Grenz- und andere Behörden in der Slowakischen Republik und im Ausland aufzutreten, die Fahrzeugpapiere vorzulegen und Auskünfte zum Fahrzeug zu erteilen.
11.[nepovinné – riešenie nehody:] Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Beschädigung oder eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Bevollmächtigte berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers den Unfallbericht auszufüllen und zu unterzeichnen, das Ereignis der Polizei und dem Versicherer zu melden und die zum Schutz des Fahrzeugs notwendigen Maßnahmen zu treffen. Zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.
12.[nepovinné – oprava a odťah do limitu:] Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers notwendige Reparaturen, Wartungsarbeiten oder das Abschleppen des Fahrzeugs in Auftrag zu geben und abzunehmen, sofern der Preis im Einzelfall [Betrag] nicht übersteigt. Über jeden solchen Auftrag informiert er den Vollmachtgeber unverzüglich.
Bedingungen der Nutzung
13.Beim Führen des Fahrzeugs führt der Bevollmächtigte die Zulassungsbescheinigung Teil I (osvedčenie o evidencii časť I) und den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (Grüne Karte) mit, die ihm der Vollmachtgeber zu diesem Zweck übergibt.
14.Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen, zu verschenken, zu vermieten, zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen, es zu belasten oder zu verpfänden, Änderungen im Fahrzeugregister vorzunehmen oder einer anderen Person Vollmacht zu erteilen. Das Fahrzeug darf nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern verwendet werden.
15.[nepovinné – náhrada pokút a nákladov:] Mit der Annahme dieser Vollmacht erkennt der Bevollmächtigte an, dass er während der Nutzung des Fahrzeugs für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln verantwortlich ist, und verpflichtet sich, dem Vollmachtgeber Bußgelder, Mautgebühren, Parkgebühren und sonstige Kosten zu erstatten, die dem Vollmachtgeber als Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs infolge des Verhaltens des Bevollmächtigten auferlegt oder in Rechnung gestellt werden.
16.[len pri dvoch vodičoch:] Jeder der Bevollmächtigten ist einzeln vertretungsberechtigt.
17.Der Vollmachtgeber kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Nach Ablauf oder Widerruf der Vollmacht hat der Bevollmächtigte das Fahrzeug samt Schlüsseln und Fahrzeugpapieren unverzüglich an den Vollmachtgeber zurückzugeben.
18.Diese Vollmacht unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik, insbesondere den §§ 31 bis 33b des Bürgerlichen Gesetzbuches.
In .............................., am ..................
.......................................................
Vollmachtgeber
[Vor- und Nachname]
[(notariell beglaubigte Unterschrift)]
Ich nehme diese Vollmacht an:
.......................................................
Bevollmächtigter
[Vor- und Nachname]
